42. BImSchV
Mit der 42. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) wird das Führen eines speziellen Betriebstagebuches für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider gesetzlich verpflichtend.
Am 02.06.2017 hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt, welche den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen rechtlich regelt, die Verordnung wurde am 19.7.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 19.8.2017 in Kraft. Damit sollen Ausbrüche von Legionellenerkrankungen wie diese in Ulm (2009) oder Warstein (2014) geschehen sind, wirksam verhindert werden.
Das Führen eines speziellen Betriebstagebuches ist nun gesetzlich verpflichtend. In ihm werden alle betriebstechnischen Daten sowie mikrobiologische Befunde archiviert. Überschreitungen des Massnahmewerts an Legionellen führen dabei nun zwingend eine Meldung an die zuständige Landesbehörde nach sich.
Vorgaben der VDI Richtlinie 2047-2 sind jetzt gesetzlich untermauert, so ist eine zweiwöchentliche betriebsinterne mikrobiologische Prozesskontrolle ebenso vorgesehen wie eine regelmäßige Laboruntersuchung auf die Parameter allgemeine Koloniezahl und Legionella spp. Das Intervall der Untersuchungen ist dabei vom Ergebnis der mikrobiologischen Befunde abhängig.
BimSchV
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